Ab 2023 höhere Steuerlast für Vererbung / Schenkung von Immobilien
10.02.2023 | Notare in Aachen
Voraussichtlich werden ab Januar 2023 die vom Finanzamt angesetzten Immobilienwerte bei der Vererbung/Schenkung von Immobilien deutlich erhöht. Durch das Jahressteuergesetz 2022 sollen nämlich die für die Immobilienwerte maßgeblichen Bestimmungen des Bewertungsgesetzes geändert werden. Hieraus ergibt sich in vielen Fällen eine deutliche Erhöhung des für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Werts. Die steuerlichen Freibeträge werden jedoch nicht erhöht.
Die geplante Gesetzesänderung bezieht sich zunächst auf Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke. Diese werden steuerlich nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Hier soll zukünftig von einer längeren Gesamtnutzungsdauer der Gebäude ausgegangen werden. Gleichzeitig soll die pauschale Ermittlung der Bewirtschaftungskosten aufgegeben werden. Schließlich ist in vielen Fällen eine Änderung des Liegenschaftszinses vorgesehen. Alle Änderung werden im Regelfall eine höhere Immobilienbewertung zur Folge haben.
Auch für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäuser sowie von Wohnungseigentum und Erbbaurechten sollen sich Änderungen ergeben, nämlich dann, wenn das sog. Sachwertverfahren Anwendung findet. Dies ist in der Städteregion Aachen sehr häufig der Fall. Auch hier wirkt sich die geplante Verlängerung der Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes aus. Vorgesehen ist außerdem die Einführung eines sog. Regionalfaktors und eines sog. Alterswertminderungsfaktors. Gleichzeitig wird der sog. Sachwertfaktor vielfach erhöht. Auch diese Änderungen werden im Regelfall eine höhere Immobilienbewertung bedingen.
Das Gesetzgebungsverfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Den aktuellen Stand zum Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetzes 2022 finden Sie hier:
Bundesfinanzministerium - Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)