Kauf vom Bauträger

Neubau vom Bauträger: wir sorgen für den Ausgleich zwischen Käufer & Verkäufer
Bauträgervertrag, Notare in Aachen

Der Bauträgervertrag

Als Bauträgervertrag bezeichnet man den Ankauf eines Neubaus oder einer Neubau-Wohnung, wenn der Neubau bei Abschluss des Vertrags noch nicht fertigstellt oder noch gar nicht begonnen wurde und der Kaufpreis nach Baufortschritt gezahlt werden soll. Der sog. "Kauf von der grünen Wiese" kombiniert einen Immobilienkauf mit einem Bauvertrag und setzt Vertrauen und Fingerspitzengefühl voraus. 

Der rechtliche Rahmen beim Bauträgerprojekt

Beim Notar wird vor dem Abschluss des Bauträgervertrags der rechtliche Rahmen des Bauträgerprojekts festgelegt. Die verschiedenen Regelungen werden dem Käufer mindestens zwei Wochen vorher zur Verfügung gestellt. Häufig wird eine sog. "Grundlagenurkunde" errichtet, in welche Regelungen zum betroffenen Grundstück, zur Erschließung (Dienstbarkeiten und Baulasten) und zum Verhältnis mit dem Nachbarn getroffen werden. Bei Mehrfamilienhäusern wird außerdem eine Teilungserklärung beurkundet, in welcher anhand von Plänen (Grundrisse, Ansichten und Schnitte) die Eigentumswohnungen begründet werden. Ausführlich Informationen dazu finden Sie auch in der Rubrik "Eigentumswohnung". Die Eigentumswohnungen können schon vor der Errichtung des Gebäudes verkauft werden. Die baulichen Anforderungen des Bauprojekts werden in der "Baubeschreibung" festgehalten.  

Für den Käufer ergibt sich der Kontakt mit dem Notar erst bei der Beurkundung des Bauträgervertrags. Im Bauträgervertrag verpflichtet sich der Verkäufer zu Errichtung des Bauvorhabens innerhalb einer bestimmten Frist. Im Bauträgervertrag sind außerdem die Regelungen zu Sonderwünschen, zur Zahlung und die Sicherungsmechanismen für Käufer und Verkäufer enthalten.  

Die Rolle des Notars

Bei Bauträgermaßnahmen kommt uns Notaren eine zentrale Vertrauensstellung zu. Als unabhängige und unparteiische Amtsträger sind wir allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet. Da die Käufer in der Regel keinen Einfluss auf die rechtliche Ausgestaltung des Projekts haben, muss der Notar bereits in der Planungsphase sicherstellen, dass die Interessen der Käufer gewahrt werden. Im Bauträgerrecht spielt der Verbraucherschutz eine zentrale Rolle. Insbesondere sind die Anforderungen an die Baubeschreibung, an den Zahlungsablauf, an die Mängelgewährleistung und viele weitere Aspekte gesetzlich festgelegt. Als Notare müssen wir bei jedem Bauträgerprojekt dafür sorgen, dass Verkäufer und Käufer eine rechtlich ausgewogene Vereinbarung treffen und alle gesetzlich vorgesehenen Mechanismen zur Sicherung des Käufers beachtet werden.

Wir gestalten Bauträgerprojekte

Unser Büro verfügt über große Erfahrung in der Begleitung von Bauträgermaßnahmen aller Größen. In der Planungsphase ist es dabei unser Anspruch, mittels persönlicher Betreuung durch die Notare zusammen mit dem Unternehmer eine Teilungserklärung und einen Bauträgervertrag zu entwickeln, die jeweils individuell auf die konkrete Baumaßnahme zugeschnitten sind. Das Bauträgerrecht ändert sich fortwährend und es ist unser Anspruch, immer den aktuellen Rechtsrahmen beraten zu können. Wir sind davon überzeugt, dass nur so der Komplexität des Liegenschafts- und Wohnungseigentumsrechts Rechnung getragen werden kann und späteren Streitigkeiten mit dem Käufer und in der Wohnungseigentümergemeinschaft so weit wie möglich vorgebeugt werden kann.

Schließlich legen wir Wert auf Service. Für jede Bauträgermaßnahme wird eine erfahrene Fachmitarbeiterin oder ein erfahrener Fachmitarbeiter zum Ansprechpartner bestimmt. Diese(r) steht allen Vertragsbeteiligten sowie Kaufinteressenten zur Verfügung für Rückfragen zum Bauträgervertrag und seiner Abwicklung.

Was können wir für Sie tun?

Wir sind mit unserem kompetenten Team gern für Sie da!
0241 / 40 999-0
Ihre Notare in Aachen - Bernhard Auernhammer & Dr. Julian Boor