Haus- und Wohnungskauf

Wir beurkunden Kaufverträge über Immobilien in ganz Deutschland

Der Notar sorgt für Sicherheit

Bei der Veräußerung eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist die Beteiligung des Notars gesetzlich vorgeschrieben. Damit trägt der Gesetzgeber der besonderen Bedeutung dieser Geschäfte Rechnung. Denn durch die Vorbereitung und Beurkundung des Kaufvertrags sorgen wir dafür, dass Käufer und Verkäufer eine rechtlich ausgewogene Vereinbarung treffen. Und nach dem Vertragsschluss stellen wir sicher, dass der Käufer sein Geld und der Verkäufer seine Immobilie nur hergibt, wenn er auch die jeweils versprochene Gegenleistung erhält.

Unser Anspruch ist es dabei, Sie stets umfassend zu beraten. Wenn etwa Ehe- oder Lebenspartner gemeinschaftlich eine Immobilie erwerben, besteht nämlich häufig weiterer Klärungsbedarf: Wie soll mit unterschiedlich hohem Eigenkapital oder Geldzuwendungen der Eltern eines Partners umgegangen werden? Haftet die erworbene Immobilie für zukünftige Schulden oder Unterhaltsverpflichtungen? Was passiert mit der Immobilie im Trennungs- oder Todesfall? Zögern Sie nicht, uns auf Ihre individuelle Situation anzusprechen. Die Beratung ist beim Notar immer inklusive!

Sie haben es eilig? Wir wissen, dass gerade bei Grundstücksgeschäften die zügige Durchführung von besonderer Bedeutung ist. Durch unser starkes Team können wir eine kurzfristige Vorbereitung und Abwicklung des Vertrags sicherstellen. Bitte weisen Sie uns auf die besondere Eilbedürftigkeit hin.

In unserem Ratgeber: Haus- und Wohnungskauf stellen wir den Ablauf von der Transaktion dar – von der Vertragsverhandlung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Mit unserem Ratgeber: Notarkosten beim Immobilienkauf können Sie die Gebühren für den Hauskauf oder Wohnungskauf bestimmen. Die Notarkosten sind gesetzlich einheitlich festgelegt. 

Nach Abschluss des Vertrags muss die verkaufte Immobilie an den Käufer übergeben werden. In unserem Ratgeber: Übergabe der verkauften Immobilie haben wir zusammengestellt, was bei der Übergabe zu beachten ist. 

Wer den Kauf einer Immobilie über einen Kredit finanziert, muss für seine Bank eine Grundschuld in das Grundbuch eintragen. In unserem Ratgeber: Grundschuld erklären wir die Grundschuld.