Vorsorge
Notare in Aachen
Das deutsche Recht bietet Ihnen weitreichende Möglichkeiten, selbst Vorsorge für den Ernstfall zu treffen.
Insbesondere können Sie durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen, wer im Falle der Handlungs- oder Geschäftsunfähigkeit Ihre Angelegenheiten regelt. Die Vorsorgevollmacht kann sich dabei sowohl auf die höchstpersönlichen Belange als auch auf die Vermögensangelegenheiten beziehen. Zu den höchstpersönlichen Belangen zählen vor allem die Aufenthaltsbestimmung und alle medizinischen Entscheidungen.
Die Vorsorgevollmacht kann dabei auch die Entscheidung über Nichtdurchführung und Abbruch lebenserhaltender ärztlicher Behandlungen erfassen und sollte in diesem Fall mit einer Patientenverfügung gekoppelt werden, in welcher Sie niederlegen, wann Sie die Durchführung lebenserhaltender Maßnahmen wünschen oder ablehnen. Erfasst die Vorsorgevollmacht neben dem höchstpersönlichen Belangen auch alle Vermögensangelegenheiten, spricht man von einer General- und Vorsorgevollmacht. Die Erteilung einer solchen General- und Vorsorgevollmacht ist regelmäßig gewünscht, da auf diese Weise die gerichtliche Bestellung eines Betreuers ausgeschlossen werden kann.
Zudem können Eltern regeln, wer im Falle ihrer Handlungs- oder Geschäftsunfähigkeit bzw. ihres Todes die gesetzliche Vertretung der minderjährigen Kinder wahrnehmen soll.
Wenn Sie Vorsorge für den Ernstfall treffen wollen, kann es in vielen Fällen angezeigt sein, dies in notarieller Form zu tun. Soll beispielsweise eine General- und Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten auch den Verkauf oder die Beleihung von Grundbesitz ermöglichen, muss die Vollmacht in öffentlicher Form abgefasst sein.
Ferner genießt die notariell beurkundete Vollmacht größtmögliche Anerkennung im Rechtsverkehr. Denn durch die notarielle Beurkundung wird gewährleistet, dass die Vollmacht den Willen des Vollmachtgebers korrekt wiedergibt und dieser sich über den Inhalt der Vollmacht im Klaren ist. Gerne beraten wir Sie zu Fragen rund um den Themenkreis „Vorsorge“.