Ehevertrag (vorsorgend)

Notare in Aachen

„Ein klarer Ehevertrag ersetzt viele unklare Eheversprechen.“ – Unbekannt

Brauchen wir einen Ehevertrag?

Paare sollten sich Gedanken dazu machen, was im Trennungsfall passiert. Denn an die Eheschließung knüpfen sich vielfältige Rechtsfolgen: Das Güterrecht kann eine wirtschaftliche Beteiligung des anderen Ehegatten am eigenen Vermögen zur Folge haben. Das Unterhaltsrecht begründet Leistungspflichten zugunsten des Ehegatten, die mitunter weit über die Dauer der Ehe hinausgehen. Und das Recht des Versorgungsausgleichs schafft eine Beteiligung des Ehegatten an den während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten. Daneben hat die Eheschließung auch steuerliche und erbrechtliche Konsequenzen.

Typische Motive für einen Ehevertrag

Für die Ehegatten ist es sinnvoll, sich mit den rechtlichen Folgen der Ehe auseinanderzusetzen. Denn mitunter entsprechen die gesetzlichen Ehefolgen nicht ihren Interessen. Dies ist häufig der Fall bei der Unternehmerehe oder bei Patchwork-Familien sowie bei Ehen mit Auslandsbezug. Hier kann der Abschluss eines Ehevertrags angezeigt sein. Vielfach kann es auch sinnvoll sein, nur bestimmte Folgen der Eheschließung zu modifizieren. Das betrifft insbesondere die güterrechtliche Behandlung von solchem Vermögen, welches ein Ehegatte von den eigenen Eltern durch Erbschaft/Schenkung erhalten hat oder erhalten wird.

Der Ehevertrag kann meistens auch nach der Heirat geschlossen werden

Regelungen zu diesen eherechtlichen Trennungsfolgen werden durch Ehevertrag getroffen. Nach deutschem Recht ist es möglich, einen Ehevertrag vor oder nach der Eheschließung zu schließen. Wegen der besonderen Bedeutung der rechtlichen Ehefolgen für beide Ehegatten können Regelungen hierzu zumeist nur vor einem Notar getroffen werden. Unsere wichtigste Aufgabe ist es dabei, Ihnen zuzuhören und mit Ihnen zu erörtern, welches Ehemodell Sie anstreben. Darauf aufbauend beraten wir Sie persönlich über Gestaltungsmöglichkeiten in einem Ehevertrag, wobei wir als Träger eines öffentlichen Amtes stets unabhängig und unparteilich sind.

Grenzen der Vertragsfreiheit

Eheverträge unterfallen grundsätzlich der Vertragsfreiheit, allerdings sind dieser Vertragsfreiheit rechtliche Grenzen gesetzt. Eheverträge unterliegen einer Inhaltskontrolle und einer Ausübungskontrolle. Vereinfacht gesagt wird durch die Inhaltskontrolle sichergestellt, dass die wirtschaftlichen Folgen der Ehe nicht in unbilliger Weise auf einen Ehegatten abgewälzt werden. Die Inhaltskontrolle obliegt in erster Linie dem Notar. Im Wege der Ausübungskontrolle kann ein Ehegatte unter Umständen eine Anpassung des Ehevertrags verlangen, wenn sich die bei Abschluss des Vertrags vorausgesetzten wirtschaftlichen Verhältnisse nach Vertragsschluss wesentlich verändert haben. Die Ausübungskontrolle wird im Streitfall vom Richter durchgeführt. 

Ehen mit Auslandsbezug

Durch die Grenzlage Aachens sind wir damit vertraut, Ehen mit Auslandsbezug zu beraten. Dies gilt insbesondere für binationale Ehen, für Eheleute mit Wohnsitz in Belgien oder den Niederlanden und für EU-Beamte. 

Flexibel auf spätere Änderungen der Verhältnisse reagieren

Ein Ehevertrag kann dabei flexibel gestaltet und an die sich ändernden Umstände und Bedürfnisse der Ehepartner angepasst werden. Es ist auch möglich, den Ehevertrag im Laufe der Zeit zu aktualisieren.

Was können wir für Sie tun?

Wir sind mit unserem kompetenten Team gern für Sie da!
0241 / 40 999-0
Ihre Notare in Aachen - Bernhard Auernhammer & Dr. Julian Boor