Wohnungseigentum

Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Verwalter

Wir kümmern uns um die Aufteilung Ihres Mehrfamilienhauses

Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen richtet sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Durch die notarielle Teilungserklärung wird das Sondereigentum an den einzelnen Wohnungen und das Gemeinschaftseigentum festgelegt. In der Teilungserklärung finden sich insbesondere auch Regelungen zu Stellplätzen, zu Kellerräumen usw. Zur Teilungserklärung gehört auch die Gemeinschaftsordnung. In der Gemeinschaftsordnung werden die Regelungen zur Verwaltung der Eigentümergemeinschaft getroffen, insbesondere zur Eigentümerversammlung, zur Bestellung eines WEG-Verwalters und zur Kostenverteilung. 

In unserem Ratgeber: Eigentumswohnung finden Sie Details zur Begründung von Wohnungseigentum, zur Teilungserklärung und zur Gemeinschaftsordnung. 

In unserem Ratgeber: Änderung von Teilungserklärung & Gemeinschaftsordnung wird beschrieben, wie die Aufteilung eines Gebäudes und die Regelungen zur Wohnungseigentümergemeinschaft nachträglich geändert werden können. 

Das Wohnungseigentumsrecht ist Gegenstand häufiger politischer Veränderungen. Verfolgen Sie in der Rubrik "Aktuelles" aktuelle Entwicklungen zum sog. Aufteilungsverbot, zum Mietervorkaufsrecht, zur Mietpreisbremse, zur Beschränkung der Eigenbedarfskündigung etc.