Digitale Beurkundung per Videokonferenz
Notare in Aachen
Seit August 2022 dürfen Notare in bestimmten Fällen Beurkundungen per Videokonferenz vornehmen. Dies betrifft derzeit nur Gründungen von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) sowie sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister und Partnerschaftsregister. Ab August 2023 wird es auch zulässig sein, Satzungsänderungen bei GmbHs und UG per Videokonferenz zu beurkunden.
Selbstverständlich bieten wir Beurkundungen per Videokonferenz in allen Bereichen an, in denen dies zulässig ist. Voraussetzung hierfür ist, dass
- die Gesellschaft ihren Sitz in Aachen und Umgebung hat bzw. haben soll, oder
- mindestens ein Geschäftsführer der GmbH in Aachen und Umgebung wohnt, oder
- mindestens ein Gesellschafter der GmbH in Aachen und Umgebung seinen (Wohn-)Sitz hat.
Unverzichtbar für die Videobeurkundung ist ein Deutscher Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eID. Es muss sich also um einen neueren Ausweis handeln, welcher elektronisch auslesbar ist und für den sie über eine PIN verfügen. Wurde der Ausweis vor dem 2. August 2021 ausgestellt, muss zusätzlich ein gültiger Reisepass vorliegen. Verwendbar sind auch Ausweisdokumente anderer EU-Mitgliedstaaten mit dem Sicherheitsniveau „hoch“, welche über die vorgenannten Merkmale verfügen.
Alle weiteren Infos zum Verfahren finden Sie hier:
Bitte sprechen Sie uns hierzu an.