Einleitung

Die meisten Kaufverträge in Bezug auf inländischen Grundbesitz lösen Grunderwerbsteuer aus. Sie bildet – neben den Maklergebühren – den mit Abstand spürbarsten Bestandteil der sogenannten Erwerbsnebenkosten.

Die Steuer erhöht – wie die Notar- und Grundbuchkosten für den Kaufvertrag selbst – die Bemessungsgrundlage für einkommensteuerliche Abschreibungen; bei eigengenutzten Immobilien bleibt sie einkommensteuerlich naturgemäß unberücksichtigt.

Mit diesem Ratgeber möchten wir Sie im Überblick über die Besteuerungstatbestände, Ausnahmen von der Besteuerung, die Bemessungsgrundlage, den Steuersatz, die behördliche Abwicklung sowie Fälligkeit und Entrichtung der Steuer informieren.