Einleitung

Der Kaufvertrag: Von der Vorbereitung bis zur notariellen Beurkundung

Soll ein Kaufvertrag für eine Wohnung oder ein Haus aufgesetzt werden, so geht dies nicht ohne einen Notar. Wir Notare fungieren in dieser Sache als neutrale Mittler zwischen dem Käufer und Verkäufer. Der Notar klärt die Vertragsparteien über die rechtliche Bedeutung der Vertragsinhalte auf. Dabei muss der Notar immer neutral bleiben und beide Seiten unparteiisch beraten. Damit trägt der Gesetzgeber der besonderen Bedeutung dieser Geschäfte Rechnung. Denn durch die Vorbereitung und Beurkundung des Kaufvertrags sorgen wir dafür, dass Käufer und Verkäufer eine rechtlich ausgewogene Vereinbarung treffen. Und nach dem Vertragsschluss stellen wir sicher, dass der Käufer sein Geld und der Verkäufer seine Immobilie nur hergibt, wenn er auch die jeweils versprochene Gegenleistung erhält. 

Dieser Ratgeber soll Ihnen einen detaillierten Überblick bieten, was Sie von der Vorbereitung eines Kaufvertrages bis zur Beurkundung alles berücksichtigen sollten. Eine persönliche Beratung kann hierdurch allerdings nicht ersetzt werden. Wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie Fragen haben, die an dieser Stelle nicht beantwortet werden.

Wir hoffen, mit diesen Erläuterungen einen für Sie hilfreichen Beitrag zur „Übersetzung“ des in Kaufverträgen notwendigerweise enthaltenen „Juristendeutsch“ in die Alltagssprache geleistet zu haben und bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen.

Ihre Notare Bernhard Auernhammer und Dr. Julian Boor