Notarkosten beim Immobilienerwerb

Notarkosten beim Immobilienerwerb

Die Notarkosten beim Immobilienkauf sind für alle Notar in Deutschland gesetzlich festgelegt. Maßgeblich sind dabei der Wert des Geschäfts und die vom Notar vorzunehmenden Tätigkeiten. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Um Ihnen eine ungefähre Vorstellung von den zu erwartenden Notarkosten zu geben, haben wir für Sie eine Beispielaufstellung der Notarkosten beim Immobilienkauf erstellt. 

Notarkosten: Musterberechnung