Vorbereitung der Beurkundung

Klären Sie Ihre Fragen zum Vertragsentwurf

Vor dem Beurkundungstermin erhalten Sie in der Regel einen Vertragsentwurf übersandt. Sollten hierzu Fragen aufkommen, können Sie diese jederzeit vor der Beurkundung mit dem zuständigen Fachmitarbeiter oder (nach Terminvereinbarung) mit dem Notar besprechen bzw. im Rahmen der Beurkundung stellen. 

Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie diese Unterlagen mit

Den Beurkundungstermin stimmen Sie bitte mit den anderen Beteiligten und der Rezeption unserer Notarkanzlei ab (Kontakt). Sofern nur ein Vertragsbeteiligter als Unternehmer handelt, muss den anderen Vertragsbeteiligten eine mindestens vierzehntägige „Prüfungsfrist“ zwischen Übersendung des Entwurfs durch die Notarkanzlei und Beurkundung zur Verfügung stehen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). 

Bitte bringen Sie zum Beurkundungstermin folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ihre Steuerident-Nummer
  • Verkäufer: Ggf. Löschungsbewilligung, Grundschuldbrief
  • Käufer: Unterlagen zur Grundschuldbestellung (siehe auch Abschnitt: Kaufpreisfinanzierung vor Beurkundung sicherstellen)

Wenn notwendig, lassen Sie die Urkunde übersetzen

Sie benötigen einen Dolmetscher? Darauf sollten Sie achten: 

Sind Sie der deutschen (Rechts-)Sprache nicht ausreichend kundig, muss ein (nicht mit Ihnen verwandter oder verschwägerter) Dolmetscher die Urkunde in die von Ihnen gewünschte Sprache übersetzen. Er sollte gerichtlich vereidigt sein; vorgeschrieben ist dies jedoch nicht. Auf Wunsch erhalten Sie von ihm auch eine schriftliche Übersetzung des Entwurfs bzw. der Urkunde. Sie sollten sich rechtzeitig vor dem Termin um einen solchen Dolmetscher kümmern und auch die Kostenfrage mit ihm klären.

Die Beurkundung

Während der Beurkundung wird Ihnen der gesamte Text des Kaufvertrags vom Notar vorgelesen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und soll dazu dienen, dass zum einen der genaue Inhalt beiden Vertragsteilen nochmals zu Bewusstsein gelangen kann, zum anderen dazu, dass der Notar die rechtliche Gestaltung in Absprache mit den Beteiligten nochmals prüft und alle erforderlichen Regelungen im Vertrag enthalten sind. Fragen und Auskünfte können jederzeit während der Beurkundung oder im Anschluss an das Verlesen gestellt bzw. erteilt werden.

Selbstverständlich steht Ihnen die Notarkanzlei auch nach Beurkundungsverhandlung für alle Rückfragen und Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gern zur Verfügung. Sie erhalten daher zusammen mit der „amtlichen Ausfertigung“ des Vertrages (den Sie gerne auch als PDF-Datei per Mail zusätzlich übersandt bekommen) eine Mitteilung darüber, welche Sachbearbeiter für Ihren Vorgang zuständig sind, und wie Sie diese telefonisch erreichen. Bitte halten Sie dazu die Ihnen ebenfalls mitgeteilte Aktenbezeichnung bereit.